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De-minimis - ein Begriff, den jeder Gründer verstehen muss

EU

Wenn es um staatliche Förderungen geht, stolpert man früher oder später über den Begriff "De-minimis" (lateinisch für "Dinge von geringer Bedeutung"). Dabei handelt es sich um ein zentrales Konzept im EU-Beihilfenrecht, das gerade neu geregelt wurde.

De-minimis bezeichnet Beihilfen unterhalb bestimmter Schwellenwerte, die ohne vorherige Genehmigung durch die EU-Kommission gewährt werden dürfen. Für Start-ups ist das höchst relevant, da so Fördermittel unbürokratisch und schnell beantragt werden können.

Mit 1.1.2024 wurde die De-minimis-Obergrenze von €200.000 auf €300.000 pro Unternehmen innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraums angehoben.

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