Zurück zur Übersicht

De-minimis - ein Begriff, den jeder Gründer verstehen muss

EU

Wenn es um staatliche Förderungen geht, stolpert man früher oder später über den Begriff "De-minimis" (lateinisch für "Dinge von geringer Bedeutung"). Dabei handelt es sich um ein zentrales Konzept im EU-Beihilfenrecht, das gerade neu geregelt wurde.

De-minimis bezeichnet Beihilfen unterhalb bestimmter Schwellenwerte, die ohne vorherige Genehmigung durch die EU-Kommission gewährt werden dürfen. Für Start-ups ist das höchst relevant, da so Fördermittel unbürokratisch und schnell beantragt werden können.

Mit 1.1.2024 wurde die De-minimis-Obergrenze von €200.000 auf €300.000 pro Unternehmen innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraums angehoben.

Zurück zur Übersicht
Cookie Einstellungen
Website Cookies erlauben?

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern. Wählen Sie aus, welche Cookie-Kategorien Sie uns erlauben zu verwenden. Sie können mehr über unsere Cookie-Richtlinien lesen, indem Sie unten auf Cookie-Richtlinie klicken.

Diese Cookies ermöglichen unbedingt notwendige Cookies für Sicherheit, Sprachunterstützung und Identitätsüberprüfung. Diese Cookies können nicht deaktiviert werden.

Diese Cookies sammeln Daten, um sich an die Benutzereinstellungen zu erinnern und das Benutzererlebnis zu verbessern. Die Deaktivierung kann dazu führen, dass einige Teile der Website nicht richtig funktionieren.

Diese Cookies helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unserer Website interagieren, sowie den Traffic zu messen & analysieren und allgemein unseren Service zu verbessern.

Diese Cookies helfen uns, Marketinginhalte und maßgeschneiderte Werbung besser zu platzieren.