"Tut mir leid, eine... FlexCo? Das kenne ich gar nicht. Moment, ich hole kurz meinen Kollegen..." So begann unser Abenteuer mit der neuen Rechtsform, als wir bei einer der größten österreichischen Banken ein Geschäftskonto eröffnen wollten. Ja, die FlexCo ist noch so neu, dass selbst erfahrene Bankmitarbeiter manchmal ins Grübeln kommen.
Trotzdem haben wir uns bewusst für diese neue Rechtsform entschieden. Warum? Weil sie für Startups wie unseres einige echte Vorteile bietet.
Learning 1: Mehr Erklärungsbedarf als gedacht
Nicht nur bei der Bank, auch bei in- und ausländischen Geschäftspartnern müssen wir oft erst einmal erklären, was eine FlexCo überhaupt ist. Plant dafür Zeit ein und seht es positiv: Ihr kommt dadurch viel schneller in spannende Gespräche über eure Unternehmensstrategie.
Learning 2: Vorsicht bei der Mitarbeiterbeteiligung
Die innovativen Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung klangen zunächst super. Aber: Die Experten rieten uns, hier noch etwas abzuwarten. Bei wichtigen Fragen, wie dem Ausscheiden von Mitarbeitern mit Unternehmenswert-Anteilen, gibt es noch rechtlichen Klärungsbedarf. Wir setzen daher vorerst weiter auf bewährte Phantom Stocks.
Trotzdem bereuen wir unsere Entscheidung für die FlexCo nicht. Die Vorteile überwiegen für uns klar die Nachteile. Damit ihr selbst entscheiden könnt, ob die FlexCo auch für euch die richtige Wahl ist, haben wir hier die wichtigsten Unterschiede zur GmbH zusammengefasst
Vergleich FlexCo vs. GmbH
Aspekt | FlexCo | GmbH |
🔑 Stammkapital | Stückanteile ab 1 EUR möglich Mindeststammkapital €10.000 | Mindesteinlage pro Gesellschafter: 70 EUR Mindeststammkapital €10.000 |
💰 Kapitalbeschaffung | Genehmigtes Kapital möglich, flexiblere Kapitalerhöhungen | Kapitalerhöhungen nur mit Gesellschafterbeschluss |
📝 Anteilsübertragung | Urkunde von Rechtsanwalt oder Notar ausreichend | Notariatsakt erforderlich |
🤝Umlaufbeschlüsse | Elektronische Beschlussfassung möglich, keine Zustimmung aller Gesellschafter nötig | Zustimmung aller Gesellschafter für Umlaufbeschlüsse erforderlich |
👥Mitarbeiterbeteiligung | Spezielle Unternehmenswert-Anteile mit Steuervergünstigungen möglich | Keine speziellen Anteilsklassen für Mitarbeiter |
📊Eigene Anteile | Bis zu 1/3 des Stammkapitals möglich | Erwerb eigener Anteile stark eingeschränkt |
👀Aufsichtsrat | Verpflichtend ab: 5 Mio. EUR Bilanzsumme oder 10 Mio. EUR Umsatz oder 50 Mitarbeiter (2 von 3 Kriterien) | Höhere Schwellenwerte für Aufsichtsratspflicht |
⚖️ Rechtssicherheit | Neue Rechtsform, teilweise noch offene Rechtsfragen | Etablierte Rechtsform mit klarer Rechtsprechung |
🏦Akzeptanz im Geschäftsleben | Noch gering, mögliche Skepsis bei Banken und (ausländischen) Geschäftspartnern | Hohe Akzeptanz als Standard-Rechtsform |
Unser Fazit
Die FlexCo bietet vor allem für Startups und schnell wachsende Unternehmen interessante Vorteile. Die anfänglichen Unsicherheiten einer neuen Rechtsform sollten sich mit zunehmender Praxiserfahrung legen. Für klassische KMUs ohne Wachstumsambitionen bleibt die GmbH oft die bessere Wahl.
Die FlexCo bietet vor allem für Startups und schnell wachsende Unternehmen interessante Vorteile. Die anfänglichen Unsicherheiten einer neuen Rechtsform sollten sich mit zunehmender Praxiserfahrung legen. Für klassische KMUs ohne Wachstumsambitionen bleibt die GmbH oft die bessere Wahl.