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Die Forschungsprämie

Forschung

Über 9.000 geförderte Projekte mit einem Fördervolumen von €1,1 Milliarden pro Jahr! Die Forschungsprämie ist etwas ganz Besonderes mit einigen Eigenheiten, die ihr kennen müsst. Wir haben alles Relevante für euch zusammengetragen, damit ihr euch auf andere Dinge konzentrieren könnt.

Die Forschungsprämie ist die einzige Förderung, die ihr im Nachhinein beantragen könnt! Ihr müsst also keine Projektpläne oder ähnliches vorab einreichen. Tatsächlich könnt ihr die Anträge sogar bis zu vier Jahre rückwirkend stellen.

Wichtige Fakten zur Forschungsprämie

  • Förderhöhe: 14 % der förderfähigen Forschungsaufwendungen
  • Antragsstellung: Einmal pro Jahr, für das abgelaufene Wirtschaftsjahr
  • Geltungsbereich: Eigenbetriebliche Forschung sowie Auftragsforschung
  • Einreichung: FFG Gutachten wird über FinanzOnline beantragt

Welche Kosten sind prämienbegünstigt?

Die Prämie kann auf eine Vielzahl von Kosten angewendet werden, darunter:

  • Löhne und Gehälter von Forschungspersonal

  • Aufwendungen für Materialien, F&E-Infrastruktur, und nachhaltige Investitionen

  • Finanzierungs- und Gemeinkosten, soweit sie der Forschung dienen

  • Fiktiver Unternehmerlohn (ab 2024: 50 EUR pro nachgewiesener Tätigkeitsstunde, bis maximal 86.000 EUR jährlich)

Voraussetzungen für die Forschungsprämie

Ihr müsst nachweisen, dass die Forschung und experimentelle Entwicklung systematisch und wissenschaftlich erfolgt, um neue Erkenntnisse oder Anwendungen zu gewinnen. Bei Auftragsforschung darf der Auftragnehmer keinen beherrschenden Einfluss auf den Auftraggeber haben und muss im EU/EWR-Raum ansässig sein.

Gutachten der FFG

Für eigenbetriebliche Forschung ist ein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft FFG erforderlich, das elektronisch über euren FinanzOnline Zugang beantragt wird. Es bewertet, ob die Forschungsprojekte den Voraussetzungen für die Prämie entsprechen. Das Gutachten ist kostenlos und wird direkt an das Finanzamt übermittelt. Die FFG prüft nur den Inhalt, jedoch nicht die Kosten eures Projekts. Ein positives Gutachten der FFG bedeutet nicht automatisch, dass ihr die Förderung bekommt. Die endgültige Entscheidung trifft das Finanzministerium.

Fristen

Ihr müsst die Prämie innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beantragen.

Was ist der Haken?

Das klingt zu gut, um wahr zu sein? Tatsächlich kann die detaillierte Aufbereitung der Informationen über die Mitarbeiter (Bildungsabschluss, Wochenarbeitsstunden, F&E-Aktivitäten) sowie die Kostenaufstellung pro Projekt aufwendig sein. Eine enge Abstimmung mit der Buchhaltung und ein guter Zugriff auf euer Zeiterfassungssystem sind hier der Schlüssel zum Erfolg.

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